Arbeitsfreie Tage erkennen
Für Urlaub, Dienstpläne und Behörden zählen die gesetzlich oder regional gesetzlich markierten Feiertage.
Alle Feiertage in Bayern auf einen Blick.
Die Übersicht der Feiertage in Bayern trennt gesetzliche Feiertage, regional gesetzliche Feiertage und zusätzliche Orientierungstermine. Für freie Tage, Urlaubsplanung, Schule, Behörden und Ladenöffnungen sind vor allem die gesetzlich markierten Feiertage maßgeblich.
Bayern hat neben bundesweiten Feiertagen mehrere Besonderheiten. Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen und das Augsburger Friedensfest müssen je nach Region oder Gemeinde genauer geprüft werden.
Wer langfristig plant, findet zu jedem Feiertag eine Detailseite sowie Jahresübersichten mit Kalender-Download. So bleiben Feiertage, Schulferien und Brückentage sauber getrennt und trotzdem schnell erreichbar.
Zu den landesweit wichtigen gesetzlichen Feiertagen gehören unter anderem Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit sowie die Weihnachtsfeiertage.
Regional relevant sind vor allem Mariä Himmelfahrt und das Augsburger Friedensfest. Auch kirchliche Feiertage sollten je nach Ort und Beschäftigungsort genau geprüft werden.
Bei regionalen Feiertagen entscheidet häufig der konkrete Arbeitsort oder die Gemeinde. Deshalb reicht ein Blick auf bundesweite Feiertage für Bayern nicht immer aus.
Die Jahresübersichten für Bayern zeigen alle Feiertage je Kalenderjahr und verlinken zusätzlich zu Downloads, Monatsseiten und Detailseiten.
Ja. Auf den Kalenderseiten stehen ICS-, PDF- und Excel-Dateien sowie ein Webcal-Link für Kalender-Apps bereit.
Für Urlaub, Dienstpläne und Behörden zählen die gesetzlich oder regional gesetzlich markierten Feiertage.
Das Augsburger Friedensfest und Mariä Himmelfahrt gelten nicht automatisch an jedem Ort in Bayern.
ICS eignet sich für Kalender-Apps, PDF für den Ausdruck und Excel für eigene Planungen.
Zuletzt redaktionell geprüft: 02.06.2026
Die Tabellen werden anhand amtlicher Quellen geprüft. Maßgeblich bleiben die verlinkten Originalquellen und bei regionalen Regeln zusätzlich der konkrete Arbeits- oder Wohnort.