Feiertage in Bayern

1. Weihnachtstag 2028 in Bayern

1. Weihnachtstag 2028 faellt in Bayern auf Montag, den 25.12.2028.

Datum
Wochentag
Montag
Typ
gesetzlich

Planung und Brueckentage

Der konkrete Wochentag entscheidet, ob sich rund um 1. Weihnachtstag 2028 ein langes Wochenende ergibt. Pruefen Sie angrenzende Arbeitstage und Schulferien in Bayern.

Planung zu 1. Weihnachtstag 2028

1. Weihnachtstag 2028 fällt in Bayern auf Montag, den 25.12.2028. Für die praktische Planung sind Datum, Wochentag und gesetzlicher Status gemeinsam wichtig, weil sich daraus lange Wochenenden, mögliche Brückentage und Auswirkungen auf Schule, Arbeit und private Termine ergeben.

Der Feiertag ist landesweit in Bayern gesetzlich. Prüfen Sie bei regionalen Feiertagen zusätzlich den Arbeitsort oder die Gemeinde, damit Urlaubsanträge und Kalendernotizen korrekt bleiben. Die verlinkte Jahresübersicht zeigt den Termin im Zusammenhang mit allen Feiertagen Bayern 2028.

Weitere Feiertage

FAQ zu 1. Weihnachtstag 2028

Wann ist 1. Weihnachtstag 2028 in Bayern?

1. Weihnachtstag fällt 2028 auf Montag, den 25.12.2028. Weitere Termine stehen in der Tabelle der Seite.

Ist 1. Weihnachtstag in Bayern ein gesetzlicher Feiertag?

1. Weihnachtstag ist landesweit in Bayern gesetzlich. Regionale Hinweise sollten bei Augsburg und Mariä Himmelfahrt besonders beachtet werden.

Eignet sich 1. Weihnachtstag für Brückentage?

Das hängt vom Wochentag ab. Besonders interessant sind Termine an Donnerstagen, Freitagen oder Montagen, weil sich daraus lange Wochenenden ergeben können.

Praktisch planen

Arbeit und Einkäufe

Gesetzliche Feiertage wirken sich auf Arbeitsplanung, Behörden und Ladenöffnungen aus. Ausnahmen sollten vor Ort geprüft werden.

Urlaub und Brückentage

Der Wochentag entscheidet, ob angrenzende Urlaubstage ein verlängertes Wochenende ermöglichen.

Schule und Familie

Für Familien lohnt sich zusätzlich der Abgleich mit den bayerischen Schulferien.

Zuletzt redaktionell geprüft: 02.06.2026

Offizielle Quellen und Datenprüfung

Die Tabellen werden anhand amtlicher Quellen geprüft. Maßgeblich bleiben die verlinkten Originalquellen und bei regionalen Regeln zusätzlich der konkrete Arbeits- oder Wohnort.