Feiertage in Bayern

Fronleichnam 2026 in Bayern

Fronleichnam 2026 faellt in Bayern auf Donnerstag, den 04.06.2026.

Datum
Wochentag
Donnerstag
Typ
gesetzlich

Planung und Brueckentage

Der konkrete Wochentag entscheidet, ob sich rund um Fronleichnam 2026 ein langes Wochenende ergibt. Pruefen Sie angrenzende Arbeitstage und Schulferien in Bayern.

Planung zu Fronleichnam 2026

Fronleichnam 2026 fällt in Bayern auf Donnerstag, den 04.06.2026. Für die praktische Planung sind Datum, Wochentag und gesetzlicher Status gemeinsam wichtig, weil sich daraus lange Wochenenden, mögliche Brückentage und Auswirkungen auf Schule, Arbeit und private Termine ergeben.

Der Feiertag ist landesweit in Bayern gesetzlich. Prüfen Sie bei regionalen Feiertagen zusätzlich den Arbeitsort oder die Gemeinde, damit Urlaubsanträge und Kalendernotizen korrekt bleiben. Die verlinkte Jahresübersicht zeigt den Termin im Zusammenhang mit allen Feiertagen Bayern 2026.

Weitere Feiertage

FAQ zu Fronleichnam 2026

Wann ist Fronleichnam 2026 in Bayern?

Fronleichnam fällt 2026 auf Donnerstag, den 04.06.2026. Weitere Termine stehen in der Tabelle der Seite.

Ist Fronleichnam in Bayern ein gesetzlicher Feiertag?

Fronleichnam ist landesweit in Bayern gesetzlich. Regionale Hinweise sollten bei Augsburg und Mariä Himmelfahrt besonders beachtet werden.

Eignet sich Fronleichnam für Brückentage?

Das hängt vom Wochentag ab. Besonders interessant sind Termine an Donnerstagen, Freitagen oder Montagen, weil sich daraus lange Wochenenden ergeben können.

Praktisch planen

Arbeit und Einkäufe

Gesetzliche Feiertage wirken sich auf Arbeitsplanung, Behörden und Ladenöffnungen aus. Ausnahmen sollten vor Ort geprüft werden.

Urlaub und Brückentage

Der Wochentag entscheidet, ob angrenzende Urlaubstage ein verlängertes Wochenende ermöglichen.

Schule und Familie

Für Familien lohnt sich zusätzlich der Abgleich mit den bayerischen Schulferien.

Zuletzt redaktionell geprüft: 02.06.2026

Offizielle Quellen und Datenprüfung

Die Tabellen werden anhand amtlicher Quellen geprüft. Maßgeblich bleiben die verlinkten Originalquellen und bei regionalen Regeln zusätzlich der konkrete Arbeits- oder Wohnort.