Arbeit und Einkäufe
Gesetzliche Feiertage wirken sich auf Arbeitsplanung, Behörden und Ladenöffnungen aus. Ausnahmen sollten vor Ort geprüft werden.
Feiertage in Bayern
Mariae Himmelfahrt 2028 faellt in Bayern auf Dienstag, den 15.08.2028.
Der konkrete Wochentag entscheidet, ob sich rund um Mariae Himmelfahrt 2028 ein langes Wochenende ergibt. Pruefen Sie angrenzende Arbeitstage und Schulferien in Bayern.
Mariä Himmelfahrt 2028 fällt in Bayern auf Dienstag, den 15.08.2028. Für die praktische Planung sind Datum, Wochentag und gesetzlicher Status gemeinsam wichtig, weil sich daraus lange Wochenenden, mögliche Brückentage und Auswirkungen auf Schule, Arbeit und private Termine ergeben.
Der Feiertag ist in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gesetzlich. Prüfen Sie bei regionalen Feiertagen zusätzlich den Arbeitsort oder die Gemeinde, damit Urlaubsanträge und Kalendernotizen korrekt bleiben. Die verlinkte Jahresübersicht zeigt den Termin im Zusammenhang mit allen Feiertagen Bayern 2028.
Mariä Himmelfahrt fällt 2028 auf Dienstag, den 15.08.2028. Weitere Termine stehen in der Tabelle der Seite.
Mariä Himmelfahrt ist in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gesetzlich. Regionale Hinweise sollten bei Augsburg und Mariä Himmelfahrt besonders beachtet werden.
Das hängt vom Wochentag ab. Besonders interessant sind Termine an Donnerstagen, Freitagen oder Montagen, weil sich daraus lange Wochenenden ergeben können.
Mariä Himmelfahrt ist in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gesetzlicher Feiertag. Entscheidend ist der konkrete Arbeitsort.
Gesetzliche Feiertage wirken sich auf Arbeitsplanung, Behörden und Ladenöffnungen aus. Ausnahmen sollten vor Ort geprüft werden.
Der Wochentag entscheidet, ob angrenzende Urlaubstage ein verlängertes Wochenende ermöglichen.
Für Familien lohnt sich zusätzlich der Abgleich mit den bayerischen Schulferien.
Zuletzt redaktionell geprüft: 02.06.2026
Die Tabellen werden anhand amtlicher Quellen geprüft. Maßgeblich bleiben die verlinkten Originalquellen und bei regionalen Regeln zusätzlich der konkrete Arbeits- oder Wohnort.